Sie haben eine Nutzungsberechtigung für den Parkplatz oder Stellplatz und sind z. B. Mieter oder Eigentümer?
Idealerweise fotografieren Sie das Fahrzeug im erkennbaren Zusammenhang mit der Beschilderung. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Alle weiteren von uns benötigten Informationen fragen wir in unserem Formular oder auf WhatsApp per Chatbot für Sie ab!
Dieser Online-Service bietet die Möglichkeit, uns damit zu beauftragen, einen Falschparker zur Unterlassung aufzufordern, ohne dass man dafür extra eine Anwaltskanzlei aufsuchen muss. Eine solche Aufforderung wird umgangssprachlich auch als 'abmahnen lassen' bezeichnet.
Da Parkplätze oft knapp sind, stellen manche Autofahrer ihr Auto auf privaten Parkplätzen oder vor Garagen ab. Die Polizei kann hierbei nicht helfen, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Ebenso sollte man den Falschparker nicht einsperren oder blockieren, da dies als strafbare Nötigung gewertet werden kann. Stattdessen ist es am besten, eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung zu schicken. Der Eigentümer des Parkplatzes hat das Recht auf Unterlassung, wenn sein Grundstück widerrechtlich genutzt wird. Der Halter des Fahrzeugs ist für den Rechtsverstoß verantwortlich und muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wenn er erwischt wird. Es gilt als etablierte Rechtsprechung, dass das einmalige unbefugte Parken eines Fahrzeugs die tatsächliche Vermutung begründet, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt. Diese Wiederholungsgefahr kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.